(zu § 43 a Nummer 3 Buchstabe a)Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und EinweisungslehrgängeAbschnitt A Fahreignungsseminare1. Vorliegen der Voraussetzungen für die Seminarleitererlaubnis1.1 Verkehrspädagogik nach § 46 Absatz 1, 2 des Fahrlehrergesetzes oder1.2 Verkehrspsychologie nach § 4 a Absatz 3, 4 des Straßenverkehrsgesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen2. Vorliegen des Nachweises der jährlichen Fortbildung2.1 Verkehrspädagogik nach § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder2.2 Verkehrspsychologie nach § 4 a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes3. Räumliche und sachliche Ausstattung4. Vorliegen der Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer in Gestalt von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie deren Unterschriften zur Teilnahmebestätigung je Modul oder Sitzung5. Anonymisierte Dokumentation der durchgeführten Fahreignungsseminare; die Dokumentation umfasst5.1 für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme5.1.1 das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module,5.1.2 die Anzahl der Teilnehmer,5.1.3 die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren,5.1.4 die eingesetzten Bausteine und Medien,5.1.5 die Hausaufgaben und5.1.6 die Seminarverträge5.2 für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme5.2.1 das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen,5.2.2
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