Anlage: (zu Nummer 12.2) StVZO
Stand: 20.07.2023
zuletzt geändert durch:
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199

Anlage: (zu Nummer 12.2) StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage: (zu Nummer 12.2)

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

Anhang IV
(zu Nummer 12.2) Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde 1 Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus 1.1 Vor dem Einbau des Partikelminderungssystems ist der technisch einwandfreie Zustand des Kraftfahrzeugs festgestellt/hergestellt worden. 1.2 Das unter Nummer 2 beschriebene Kraftfahrzeug wurde mit dem unter Nummer 3 benannten Partikelminderungssystem ausgerüstet; der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des Partikelminderungssystems werden hiermit bestätigt. 1.3 Die Erneuerung des eingebauten Oxidationskatalysators war - nicht erforderlich - erforderlich und ist vorgenommen worden 2 Angaben zum Kraftfahrzeug 2.1 Amtliches Kennzeichen: 2.2 Name und Anschrift des Fahrzeughalters: 2.3 Fahrzeughersteller: 2.4 Typ: 2.5 Fahrzeug-Identifizierungsnummer: 2.6 Datum der Erstzulassung: 2.7 Stand des Wegstreckenzählers: 3 Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) 3.1 Hersteller des PMS: 3.2 Typ/Ausführung: 3.3 Genehmigungsnummer: 3.3.1 Abdruck der ABE für das PMS nach § 22 StVZO 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug 4 Angaben zu den Fahrzeugpapieren 4.1