(zu § 47 Absatz 3 a)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Anwendungsbereich1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen2 Definitionen der Minderungsstufen 2.1 Nachrüstungsstand2.1.1 Stufe PM 012.1.2 Stufe PM 02.1.3 Stufe PM 12.1.4 Stufe PM 22.1.5 Stufe PM 32.1.6 Stufe PM 42.2 Erstausrüstungsstand2.2.1 Stufe PM 53 Anforderungen an ungeregelte Partikelminderungssysteme 3.1 Übereinstimmungskriterien für ungeregelte Partikelminderungssysteme3.2 Prüfung des ungeregelten Partikelminderungssystems3.3 Durchführung des Dauerlaufs3.3.1 Im neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ); nur Teil 13.3.2 Im neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ); mit Vmax 70 km/h3.3.3 Nach einem innerstädtischen Fahrprofil3.4 Prüfungen im Dauerlauf3.5 Abgasuntersuchung3.6 "Worst-Case-Regeneration" nach dem Dauerlauf3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs3.7.1 Ermittlung der Partikelemission im NEFZ3.7.2 Ermittlung der gasförmigen Emissionen (NOx, CO, HC) und des Kraftstoffverbrauchs in CO23.8 Bewertung des ungeregelten Partikelminderungssystems3.8.1 Partikelemission3.8.2 Rückhaltegrad3.8.3 Rückhaltegrad während der Rußoxidation3.8.4 Partikelemission nach "Worst-Case-Regeneration"3.8.5 Limitierte Schadstoffe3.8.6 Trübungsmessungen4
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