1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.07.2024 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az.
Das Versäumnisurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus, Az.:
an die Klägerin 3.901,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2021 zu zahlen, sowie
b)die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 231,40 € freizustellen.
Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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