I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird unter Abänderung der Nummer 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2022 für beide Rechtszüge auf jeweils 7.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihm am ... 1958 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 (alt).
Durch Arztbrief einer internistischen Klinik vom 30. Juni 2021 wurde dem Landratsamt A. bekannt, dass beim Antragsteller u.a. nach einem Schlaganfall Gehirnschäden, fortgeschrittene Durchblutungsstörungen und Gehirnschwund sowie neben einem Verdacht auf subakute Mitralklappenendokarditis auch Herzrhythmusstörungen (paroxysmales Vorhofflimmern) diagnostiziert worden sind.
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