Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Juni 2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Streitwert: 4.779,75 €
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 15. November 2017 in Anspruch, für den die Beklagten unstreitig dem Grunde nach voll einstandspflichtig sind.
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