Auf die Rechtsmittel des Klägers werden der Beschluss des 9. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 26. Oktober 2007 und der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Itzehoe vom 3. August 2007 aufgehoben.
Die von dem Kläger aufgrund des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 13. Juni 2007 an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf 1.141,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juni 2007. Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Beschwerdewert: 393,90 EUR.
I.
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