Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.08.2022 verkündete Urteil der3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 95 % der Kläger und zu 5 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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