Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Juli 2022 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2021 zu zahlen. Im Übrigen werden die erstinstanzlichen Klageanträge zu 5 und 6 als endgültig unbegründet abgewiesen.
Im Übrigen werden die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|