LAG Niedersachsen - Urteil vom 07.12.2023
5 Sa 408/23
Normen:
BGB § 305c; BGB § 611a Abs. 2;
Fundstellen:
AuA 2024, 52
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 04.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 409/22

Anspruch auf Gewährung einer zusätzlichen, bezahlten Pause unter dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Übung; Betriebsvereinbarungsoofene Gestaltung von vertraglichen Ansprüchen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.12.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 408/23

DRsp Nr. 2024/12229

Anspruch auf Gewährung einer zusätzlichen, bezahlten Pause unter dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Übung; Betriebsvereinbarungsoofene Gestaltung von vertraglichen Ansprüchen

Die Arbeitsvertragsparteien können ihre vertraglichen Ansprüche, auch solche aus betrieblicher Übung, betriebsvereinbarungsoffen gestalten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 04.05.2023 - 2 Ca 409/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305c; BGB § 611a Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Gewährung einer zusätzlichen, bezahlten Pause unter dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Übung.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Werkstattmeister beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf die Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen. Der maßgebliche Tarifvertrag, der aufgrund einzelvertraglicher in Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung findet, regelt unter anderem: "Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind."

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