Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 04.05.2023 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung einer zusätzlichen, bezahlten Pause unter dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Übung.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Werkstattmeister beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf die Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen. Der maßgebliche Tarifvertrag, der aufgrund einzelvertraglicher in Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung findet, regelt unter anderem: "Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind."
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