Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 13. Juni 2023 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Senat beabsichtigt weiter, den Streitwert für beide Instanzen - für die 1. Instanz insoweit unter Abänderung der Streitwertfestsetzung im landgerichtlichen Urteil - auf bis zu 7.000,00 € festzusetzen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 3. Juni 2024.
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