LSG Hamburg - Urteil vom 30.05.2024
L 4 AS 139/21
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 2; BGB § 558c; BGB § 558d Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 30.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 61/19

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten; Heranziehung eines qualifizierten Mietspiegels zur Beurteilung der Vergleichbarkeit

LSG Hamburg, Urteil vom 30.05.2024 - Aktenzeichen L 4 AS 139/21

DRsp Nr. 2024/13356

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten; Heranziehung eines qualifizierten Mietspiegels zur Beurteilung der Vergleichbarkeit

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 30. März 2021 abgeändert und wie folgt gefasst:

Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 18. April 2018, 24. Mai 2018, 14. November 2018 und 24. November 2018 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 4. Dezember 2018 und 10. Dezember 2018 und in der Fassung des Bescheids vom 4. März 2019 verurteilt, dem Kläger weitere Leistungen

für den Monat Mai 2018 in Höhe von 17,17 €,

für den Monat Juni 2018 in Höhe von 62,24 €,

für die Monate Juli bis Oktober und Dezember 2018 in Höhe von jeweils 18,17 €

und

für die Monate Januar und März 2019 in Höhe von jeweils 6,99 €

zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 2; BGB § 558c; BGB § 558d Abs. 3;

Tatbestand