Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12. Mai 2023 -
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
I.
Die den Anspruch auf Rückgewähr von Versicherungsprämien und auf Nutzungsersatz - nach zwischenzeitlicher Kündigung des Rentenversicherungsvertrags und Auszahlung von 20.610,23 € - in Höhe von 8.502,73 € weiterverfolgende Berufung der Klägerin gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12. Mai 2023 -
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