1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3.11.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.021,64 € nebst Zinsen aus 669,93 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 6.1.2022 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 367,23 € freizustellen, wobei die Zahlung mit Ausnahme der an die Klägerin zu erstattenden Selbstbeteiligung in Höhe von 50 € an die Rechtsschutzversicherung X Schadensabwicklung GmbH, Stadt1, vertreten durch den Geschäftsführer Y, zu Schadensnummer ... zu erfolgen hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 80 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 Prozent zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 60 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 Prozent zu tragen.
3. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.469,93 € festgesetzt.
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