I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 53 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 47 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 13.1.2022 in der ... in ... ereignet hat.
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