OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.07.2024
3 U 16/24
Normen:
StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; VVG § 115;
Fundstellen:
MDR 2024, 1247
NJW-RR 2024, 1223
NJW-Spezial 2024, 554
VRR 2024, 11
VRR 2024, 2
Verkehrsjurist 2024, 19
zfs 2024, 625
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 02.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 166/22

Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls beim Vorbeifahren

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.07.2024 - Aktenzeichen 3 U 16/24

DRsp Nr. 2024/13763

Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls beim Vorbeifahren

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 1 O 166/22 - vom 2.2.2024 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert. Die Beklagten werden unter Abweisung der Klage im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.078,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.3.2022 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 381,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.7.2022 zu zahlen.

II. Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 53 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 47 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; VVG § 115;

Gründe

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 13.1.2022 in der ... in ... ereignet hat.