Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 15.01.2024, Az.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 24.372,00 € sowie weitere 488,80 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2023, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug haben die Beklagten 60 % und die Klägerin 40 % zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits im zweiten Rechtszug haben die Beklagten 63 % und die Klägerin 37 % zu tragen.
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