SchlHOLG - Urteil vom 11.02.2025
7 U 14/24
Normen:
StVG § 7; StVG § 17; StVO § 9 Abs. 1 S. 4;
Fundstellen:
NJW-RR 2025, 805
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 15.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 128/23

Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Pflicht zur doppelten Rückschau  beim Abbiegen

SchlHOLG, Urteil vom 11.02.2025 - Aktenzeichen 7 U 14/24

DRsp Nr. 2025/13414

Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Pflicht zur doppelten Rückschau  beim Abbiegen

Die Rückschaupflicht bezweckt die Verhinderung einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug. Die doppelte Rückschaupflicht ist zwingend notwendig, da sich die Verkehrslage nach der ersten Rückschau kurzfristig ändern kann und das Risiko des "toten Winkels" dadurch minimiert werden soll.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 15.01.2024, Az. 10 O 128/23, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 24.372,00 € sowie weitere 488,80 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2023, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug haben die Beklagten 60 % und die Klägerin 40 % zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits im zweiten Rechtszug haben die Beklagten 63 % und die Klägerin 37 % zu tragen.