Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. April 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.649 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Mai 2021 zu zahlen.
2.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 713,76 € zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen im ersten Rechtszug die Klägerin zu 30 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 70 %. Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 60 %.
5.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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