Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. Juni 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, den Klägerinnen sämtliche immateriellen und materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom ... in F. zu 50 % zu ersetzen, sofern die Ansprüche nicht auf Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger, übergegangen sind oder übergehen werden.
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