SchlHOLG - Beschluss vom 08.03.2024
7 U 128/23
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2024, 459
NJW-RR 2024, 954

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall

SchlHOLG, Beschluss vom 08.03.2024 - Aktenzeichen 7 U 128/23

DRsp Nr. 2024/7602

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall

1. Ein Lkw-Fahrer, der als Kreuzungsräumer vor einer Fußgängerfurt steht, hat die Pflicht, sich vor dem Anfahren - zumal wenn die Ampel für die Fußgänger "grün" zeigt - durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass sich kein Fußgänger vor dem Lkw oder in gefährlicher Nähe zum Fahrzeug befindet. 2. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro ist für eine 85-jährige Frau gerechtfertigt, die ein unfallbedingtes Lkw-Überrolltrauma erlitten hat mit Amputation des linken Unterschenkels. Älteren Menschen fällt es typischerweise schwerer, sich körperlich auf den Verlust eines Beines einzustellen, weil die Versorgung mit einer Unterschenkelprothese oder der Erhalt der Gehfähigkeit unter Nutzung von Gehilfen altersbedingt häufig nicht mehr in Betracht kommt.

Tenor