OLG Dresden - Urteil vom 23.07.2024
4 U 1610/21
Normen:
BGB § 630a;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 05.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2248/18

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer behaupteten fehlerhaften ärztlichen Behandlung in Form einer medikamentösen Ausleitungstherapie

OLG Dresden, Urteil vom 23.07.2024 - Aktenzeichen 4 U 1610/21

DRsp Nr. 2024/10656

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer behaupteten fehlerhaften ärztlichen Behandlung in Form einer medikamentösen Ausleitungstherapie

1. Vor Beginn einer Ausleitungstherapie mit sog. Chelatbildnern, die nicht dem schulmedizinischen Standard entspricht, hat der Behandler den Patienten darüber aufzuklären, dass und inwieweit vom schulmedizinischen Standard abgewichen wird und dass der empfohlenen Therapie ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis fehlt. 2. Der erstmals im Berufungsverfahren erhobene Einwand der hypothetischen Einwilligung des Patienten unterliegt der Zurückweisung wegen Verspätung. 3. Die Behauptung, durch den mit einer Behandlung verbundenen Krankenhausaufenthalt sei dem dem Patienten eine posttraumatischen Belastungsstörung ausgelöst worden, unterliegt dem Beweismaß des § 287 ZPO.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 05.07.2021 - 7 O 2248/18 - wird zurückgewiesen.

II. Die Anschlussberufung des Beklagten wird ebenfalls zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 76 % und der Beklagte 24 %.