1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 30.10.2023, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.586,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird zugelassen.
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