1. Die Berufung des Klägers gegen das 20.05.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg, Aktenzeichen
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Flensburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.023,05 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
1. 2.
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