1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.11.2023, Az.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Hinsichtlich des Zahlungsanspruchs wird die Revision zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Lohnerhöhung.
1. 2. 1. 2.
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