LAG Hamm - Urteil vom 27.08.2024
6 SLa 63/24
Normen:
BGB § 612a;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 30.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2286/23

Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei der freiwilligen Gewährung einer Lohnerhöhung; Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern

LAG Hamm, Urteil vom 27.08.2024 - Aktenzeichen 6 SLa 63/24

DRsp Nr. 2024/14075

Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei der freiwilligen Gewährung einer Lohnerhöhung; Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern

Ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz scheidet schon mangels Vergleichbarkeit aus, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Lohnerhöhung als Anreiz denjenigen Arbeitnehmern gewährt, die sich mit einem vereinheitlichten, umfangreich geänderten Arbeitsvertragsmodell einverstanden erklären und der sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufende Arbeitnehmer das neue Arbeitsvertragsmodell als nachteilig ablehnt (abweichend von BAG, Urteil vom 03.09.2014, Az. 5 AZR 6/13).

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.11.2023, Az. 6 Ca 2286/23, wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Feststellungsantrags richtet. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.11.2023, Az. 6 Ca 2286/23, zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Hinsichtlich des Zahlungsanspruchs wird die Revision zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 612a;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Lohnerhöhung.

1. 2. 1. 2.