1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22. April 2024 -
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
2. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
3. Den Klägern wird für die Berufungsinstanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L. bewilligt.
I.
Die Berufung hat nach einstimmiger Überzeugung des Senats auf der Grundlage der Berufungsbegründung keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|