LAG Köln - Urteil vom 11.07.2024
6 Sa 579/23
Normen:
GewO § 106; BGB § 611a;
Fundstellen:
ZIP 2025, 53
ZIP 2025, 249
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 1951/23

Anspruch des Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner Versetzung von einem 80%-Homeoffice-Arbeitsplatz auf einen reinen Präsenzarbeitsplatz

LAG Köln, Urteil vom 11.07.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 579/23

DRsp Nr. 2024/15716

Anspruch des Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner Versetzung von einem 80%-Homeoffice-Arbeitsplatz auf einen reinen Präsenzarbeitsplatz

1. Die Versetzung des Arbeitnehmers von einem Homeoffice-Arbeitsplatz zu einem 500 km entfernten Präsenzarbeitsplatz überschreitet die Grenzen des billigen Ermessens gemäß § 106 GewO. 2. Der Arbeitnehmer hat ein erhebliches Bestands- und Ortsinteresse, da er über Jahre hinweg im Homeoffice gearbeitet hat und familiär sowie logistisch an diesen Ort gebunden ist.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.09.2023 - 17 Ca 1951/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106; BGB § 611a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung und einer hilfsweise erklärten ordentlichen Änderungskündigung.

1. 2.