Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. Mai 2023 verkündete Urteil der Zivilkammer 1 des Landgerichts Stendal wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Von der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen wird gemäß §§
I.
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