1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17.08.2023, Az.
Das vorgenannte Urteil wird in Ziffer 1 dahingehend berichtigt, dass "an die Widerklägerin" durch ... ersetzt wird.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.688,63 € festgesetzt.
I.
1. 2.
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