Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 1. Juli 2014 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 4. April 2011 zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Klage- und Revisionsverfahren auf jeweils 727,08 Euro festgesetzt.
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