OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.08.2024
3 U 33/23
Normen:
StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; VVG § 115;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 1535
NJW 2025, 176
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2/20

Anspruch des Unfallgeschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall nach einer dadurch verursachten Querschnittslähmung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2024 - Aktenzeichen 3 U 33/23

DRsp Nr. 2024/14856

Anspruch des Unfallgeschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall nach einer dadurch verursachten Querschnittslähmung

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 5.1.2023 - 10 O 2/20 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 50 % allen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfallgeschehen vom 4.8.2018 in ... (Ortsteil ...) zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialleistungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.085,95 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.2.2020 (Erstbeklagter) bzw. 11.2.2020 (Zweitbeklagter) zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem OLG Saarbrücken - 4 U 87/21 - werden gegeneinander aufgehoben.