I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Anerkenntnis- und End-Urteil des Landgerichts Ulm vom 19.01.2023 aufgehoben, soweit die Beklagte in Ziffer 1 verurteilt wurde, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.627,17 Euro seit dem 26.11.2021 und aus 11.300,03 Euro seit 28.06.2022 zu bezahlen. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.
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