1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.05.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin und um die Zahlung von daraus folgenden Vergütungsdifferenzen.
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