Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.07.2023 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin, ein Haftpflichtversicherer, nimmt die Beklagte im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs in Regress.
1. 2. 3.
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