I. Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund, Kammern Neubrandenburg, vom 31.05.2023 zum Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für April 2020 bis August 2020 ein Arbeitsentgelt in Höhe von 1.666,61 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 320,25 € seit dem 16.05.2020,
aus 377,85 € seit dem 16.06.2020,
aus 336,84 € seit dem 16.07.2020,
aus 358,65 € seit dem 16.08.2020 und
aus 273,02 € seit dem 16.09.2020 zu zahlen.
2.
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