OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.01.2024
24 U 16/23
Normen:
BGB § 613a; BGB § 328;
Fundstellen:
ArbR 2024, 121
GWR 2024, 206
NZA-RR 2024, 126
NZI 2024, 453
Vorinstanzen:
LG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 263/21

Anspruch eines Unternehmens für Fluggastkontrolldienstleistungen auf Ausgleich für an ihre seinerzeitigen Mitarbeiter bezahlten und später von der Beklagten als Arbeitszeitkonto übernommenen Minusarbeitsstunden; Übernahme der Arbeitszeitkonten im Rahmen eines Betriebsübergangs; Aufbau der Minusstunden aufgrund der Corona-Pandemie

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2024 - Aktenzeichen 24 U 16/23

DRsp Nr. 2024/13723

Anspruch eines Unternehmens für Fluggastkontrolldienstleistungen auf Ausgleich für an ihre seinerzeitigen Mitarbeiter bezahlten und später von der Beklagten als Arbeitszeitkonto übernommenen Minusarbeitsstunden; Übernahme der Arbeitszeitkonten im Rahmen eines Betriebsübergangs; Aufbau der Minusstunden aufgrund der Corona-Pandemie

Tenor

I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

II. Der auf den 23.01.2024 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

III. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf EUR 65.144,- festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 613a; BGB § 328;

Gründe

A.