I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
II. Der auf den 23.01.2024 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
III. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf EUR 65.144,- festgesetzt.
A.
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