Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 29. März 2012 wird als unzulässig verworfen, soweit der Anspruch nicht auf den gemäß §
Im Übrigen sowie im Kostenpunkt wird das Berufungsurteil auf die Revision aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 921,15 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer/in: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung.
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