Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. September 2022 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten des Klägers zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Der Kläger begehrt von dem beklagten Lebensversicherer nach Widerspruch die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach dem
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