Die Berufung des Klägers gegen das am 08.02.2023 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - Az.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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