OLG Köln - Urteil vom 11.12.2024
5 U 32/23
Normen:
BGB § 630h; BGB § 280; BGB § 823;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 08.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 18/21

Ansprüche aus Arzthaftung aufgrund eines Diagnosefehlers im Rahmen einer Ersttrimesteruntersuchung; Vertretbarkeit einer Deutung auf Basis der erhobenen Befunde

OLG Köln, Urteil vom 11.12.2024 - Aktenzeichen 5 U 32/23

DRsp Nr. 2025/298

Ansprüche aus Arzthaftung aufgrund eines Diagnosefehlers im Rahmen einer Ersttrimesteruntersuchung; Vertretbarkeit einer Deutung auf Basis der erhobenen Befunde

Ein auf einer vertretbaren Deutung erhobener Befunde beruhender objektiver Diagnoseirrtum, nicht aber ein hiervon abzugrenzender vorwerfbarer Diagnosefehler, kann anzunehmen sein, wenn von den vier oder fünf Merkmalen eines seltenen Krankheitsbildes nur zwei vorgelegen haben, von denen das eine wegen geringer Ausprägung nicht erkannt werden musste, während sich das andere durch mehrere häufigere Differentialdiagnose erklären ließ.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.02.2023 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - Az. 3 O 18/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 630h; BGB § 280; BGB § 823;

Gründe

I.

1. 2. 3.