Die Berufung des Klägers gegen das am 25. November 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 9a
Dieser Beschluss und die mit der Berufung angefochtene Entscheidung des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|