OLG Karlsruhe - Urteil vom 05.12.2024
12 U 34/24
Normen:
VVG § 172; VVG § 174; BBUZ § 7 Abs. 1; BBUZ § 2 Abs. 1 a);
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 20.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 100/23

Ansprüche eines Profisportlers auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verweisung unter der Berücksichtigung der Wahrung der bisherigen Lebensstellung wahren soll

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2024 - Aktenzeichen 12 U 34/24

DRsp Nr. 2025/296

Ansprüche eines Profisportlers auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verweisung unter der Berücksichtigung der Wahrung der bisherigen Lebensstellung wahren soll

1. Auch bei einem Profisportler, der die mit sehr hohem Einkommen verbundene Berufstätigkeit typischerweise nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, ist die bisherige Lebensstellung durch die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte - sportliche - Berufstätigkeit geprägt. Eine Verweisungstätigkeit, die die bisherige Lebensstellung wahren soll, darf deshalb auch hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau dieses zuletzt ausgeübten Berufes liegen. 2. In diesen Fällen kann allerdings eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung unschädlich sein.

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.02.2024, Az. 8 O 100/23, wie folgt abgeändert:

1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8.