Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 7. Kammer (Einzelrichter) - vom 12. März 2024 zuzulassen, wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- EUR festgesetzt.
I.
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