I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.07.2022 in Ziffer 1 der Entscheidungsformel wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.841,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus seit 22.12.2021 zu zahlen.
II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis zu 6.000,00 Euro
A
Die Klägerin macht als Kaskoversicherer im Regress Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 26.10.2021 in S. geltend.
I.
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