I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.750,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Fahrerlaubnis der Klasse D.
Im Jahr 2020 erteilte das Landratsamt ... (Fahrerlaubnisbehörde) dem Antragsteller eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen sowie Personenkraftwagen im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen. Im Jahr 2023 erweiterte es seine allgemeine Fahrerlaubnis um die Klassen D und D1. Daneben verfügt der Antragsteller u.a. über die Klassen A1, B und C1.
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