Anwaltsgebühren

Autor: Göppl

Die Höhe der Anwaltsgebühren wird durch das Gesetz über die Anwaltschaft geregelt. In einer Gebührenordnung sind Mindestsätze festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Höhe dieser Sätze hängt vom Streitwert ab. Die Gebühren können allerdings frei vereinbart werden. Sogar Erfolgshonorare sind gestattet. Die Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Tätigkeit sind durch den Geschädigten selbst zu tragen. Die für die Tätigkeit des Anwalts im Prozess angefallenen Gebühren hat die unterliegende Partei zu tragen.