Autor: Hering |
Eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt es in Litauen nicht. Die Gebühren für eine Unfallregulierung müssen vorab vertraglich vereinbart werden. Zugrunde gelegt werden im Regelfall Stundensätze oder Pauschalen. Ein Erfolgshonorar kann nicht vereinbart werden.
Außergerichtliche Anwaltskosten werden grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers nicht erstattet. Im gerichtlichen Verfahren muss die unterlegene Partei die Anwaltskosten der obsiegenden Partei, wenn sie angemessen sind, erstatten.
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