Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Klägers und die Rückerstattung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung.
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