1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 01.09.2015 wird abgeändert.
2. Das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 16.05.2014 wird in Ziffer 1 abgeändert wie folgt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.400,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird der Zahlungsantrag zurückgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
4. Der Beklagte trägt die durch seine Säumnis vom 01.09.2015 entstandenen Kosten. Im Übrigen trägt der Beklagte 1/3 der Kosten des Berufungsverfahrens, der Kläger trägt 2/3.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche.
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