Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 22.06.2023 -
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 7.524,41 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen angeblich nicht abgelieferter Kundengelder in Anspruch.
Die Klägerin firmierte zunächst als B. GmbH. Ausweislich des Handelsregisterauszuges mit Eintragung vom 30.06.2022 wurde diese Firma geändert in A. GmbH.
Der Beklagte war wie die Klägerin unternehmerisch im Bereich des Handels mit Fleischprodukten tätig. Nachdem über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, kam es zwischen den Parteien im April 2021 zu einer Zusammenarbeit.
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