SIEBTER TEIL Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, In... Artikel 246 a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzv...
Artikel 246 a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )