1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 21.05.2024 wird aufgehoben.
4. Es ist beabsichtigt, den Streitwert auf 14.407,08 Euro festzusetzen.
I.
Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage Auskunft und Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Die Beklagte stellte am 04.06.2004 einen Versicherungsschein über eine fondsgebundenen Rentenversicherung aus (K 3). Dort heißt es auf Seite 3 u.a.:
"Vertragsbestandteile sind:
- Ihr Antrag
- Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung - Einzel-VersicherungenTarif FRP o1LT3771-0 , o1LT3781-4
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