KG - Beschluss vom 12.03.2024
14 U 57/23
Normen:
VVG § 203;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 06.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 220/21
KG, vom 27.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 57/23

Auskunftsanspruch eines Versicherten auf Vorlage von Informationsschreiben über Beitragsanpassungen

KG, Beschluss vom 12.03.2024 - Aktenzeichen 14 U 57/23

DRsp Nr. 2024/14245

Auskunftsanspruch eines Versicherten auf Vorlage von Informationsschreiben über Beitragsanpassungen

1. Eine Stufenklage ist unzulässig, wenn es dem Anspruchsteller nicht um die Bezifferung eines sich aus einer Rechnungslegung ohne weiteres ergebenden Anspruchs geht, sondern er die Auskünfte begehrt, um etwaige Ansprüche dem Grunde nach zu prüfen und zu begründen. 2. Der Begriff "Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen" in § 7 Abs. 4 Teils. 1 VVG umfasst schon vom Wortlaut nicht die Auskunft über alle Beitragsanpassungen im streitgegenständlichen Versicherungsverhältnis, die zu diesem Zweck übermittelten Informationen und die auslösenden Faktoren für die jeweilige Neukalkulation.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 06.02.2023 - 7 O 220/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Berlin ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

3. Der Streitwert wird für beide Instanzen - für die erste Instanz unter Abänderung des Beschlusses im Tenor zu 4) des in vorstehender Ziffer 1 genannten Urteils - auf 2.280 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203;

Gründe