1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 06.02.2023 -
2. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Berlin ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
3. Der Streitwert wird für beide Instanzen - für die erste Instanz unter Abänderung des Beschlusses im Tenor zu 4) des in vorstehender Ziffer 1 genannten Urteils - auf 2.280 € festgesetzt.
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